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Markt- bzw. Verkehrswertgutachten Der Markt- oder Verkehrswert wird entsprechend der Verkehrswertdefinition des BauGB § 194 bzw. der Marktwertdefinition in § 16, Abs. 2 des PfandBG ermittelt. Die Verkehrswertermittlung erfolgt auf der Basis der Immobilienwertermittungsverordnung (ImmoWertV). Verwendung finden somit Wertermittlungsverfahren, Vergleichs-, Sach- und Ertragswertverfahren. Darüber hinaus können international akzeptierte Bewertungsmethoden, so genante nicht normierte Bewertungsverfahren, wie die Investment Methode, das Residualverfahren oder die DCF-Methode Anwendung finden. Ausgewiesen wird der Marktwert der Immobilie ohne Berücksichtigung von Einrichtungen und Managmentverträgen und ähnlichem. Die Objektbesichtigung ist obligatorisch.
Beleihungswertgutachten
Der Beleihungswert wird gemäß den Anforderungen der im PfandBG unter § 16, Abs.2 formulierten Definition ermittelt. Dabei werden die Regeln der Beleihungswert-ermittlungsverordnung (BelWertV) eingehalten. Der Beleihungswert wird i.d.R. ohne Einrichtung ermittelt. Die transparente, nachvollziehbare Wertermittlung erfordert einen ausführlichen erklärenden Text, der alle wertbildenden und -beeinflussenden Umstände beschreibt und die Vermiet- und Veräußerbarkeit sowie die Drittverwendungsfähigkeit wertet. Zusätzlich zum Beleihungswert erfolgt die Ermittlung des Markt- bzw. Verkehrswert stichtagsgleich. Die Objektbesichtigung ist obligatorisch.
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