Erläuterungen zu den Unterlagen
Grundbuchauszug
Unbeglaubigte Grundbuchauszüge erhalten Sie bei den Grundbuchämtern. Sie sind in der Regel gebührenpflichtig. Der in einem Gutachten zugrundegelegte Grundbuchauszug sollte aktuell, d.h. nicht älter als 6 Monate sein.
Flurkarte
Die Flurkarte bekommen Sie bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Städte oder Kreisverwaltungen. Ablichtungen sind gebührenpflichtig.
Bauplanungsrechtliche Auskunft
Sie gibt Auskunft über die Zulässigkeit von baulichen Vorhaben und wird von den Bauplanungsämtern der Gemeinden und Städte erteilt. Die Auskunft ist meist kostenlos. Der Bodenwert ist in erheblichem Maße - insbesondere in Innenstädten - von der planungsrechtlichen Zulässigkeit abhängig.
Bauakte
In der Bauakte finden sich die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen-Berechnungen. Sie können als Eigentümer Einsicht in die Bauakte bei den Bauämtern der Städte und Gemeinden erhalten.
Flächen- Berechnungen nach DIN 277
Da der Sachwert und die Erträge für den Ertragswert wesentlich von der rentierlichen Fläche sowie der Kubatur des Gebäudes abhängig sind, ist die entsprechende Berechnungen unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung. Die DIN-Norm DIN 277 dient zur Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten von Bauwerken oder Teilen von Bauwerken im Hochbau. Die Norm ist insbesondere bei der Flächenermittlung von Gebäuden mit mehreren Nutzungen anzuwenden.
Der Teil 1 (aktuelle Ausgabe: 2.2005) der DIN 277 legt die Regeln für die Berechnung von Flächen- und Rauminhalten von Bauwerken fest. Diese Flächen- und Rauminhalte dienen sowohl der Ermittlung der Herstellungskosten von Gebäuden als auch der Ermittlung von Miet- und Kaufpreisen. Sie werden ferner dazu verwendet, die Nutzungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit verschiedener Gebäude miteinander zu vergleichen. Teil 2 (aktuelle Ausgabe: 2.2005) gliedert die in Teil 1 definierte Nutzfläche von Gebäuden nach Gruppen unterschiedlicher Nutzungsarten und gibt Beispiele für die Zuordnung von Räumen und Flächen zu den einzelnen Nutzungsarten.
Teil 3 (aktuelle Ausgabe: 4.2005) legt die Messgrößen und Bezugseinheiten für Baukostengruppen auf der Grundlage der DIN 276 Kosten im Hochbau fest.
Eine andere Möglichkeit für die Flächenberechnung für die Vermietung gewerblicher Räume (Büro- und Einzelhandelsflächen) ist die gif-Richtlinie MF-G Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum.
Mietverträge
Bei vermieteten Objekten werden die vollständigen Mietverträge einschließlich sämtlicher Änderungen und Anpassungsvereinbarungen benötigt.
Anliegerbescheinigung
Eine Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für das betreffende Grundstück noch Erschließungs-, Straßenausbau- und/oder Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe. Auskunft über diese Daten kann nur der Eigentümer des Grundstücks oder eine von ihm bevollmächtigte Person erhalten. Die Auskunft erfolgt schriftlich und ist gebührenpflichtig. Sie wird von den Tiefbau-verwaltungsämtern der Städte und Gemeinden ausgestellt.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Mit Hilfe von Baulasten lassen sich öffentlich-rechtliche Hindernisse, die die Erteilung einer Baugenehmigung blockieren würden, beseitigen. Beispiele sind die Sicherung der Zufahrt über ein Fremdgrundstück, die Übernahme von Abstandsflächen, die Leitungssicherung auf einem Nachbargrundstück, die Stellplatzsicherung oder eine Nutzungsfestschreibung.
Die kostenpflichtige Auskunft erstellt das Bauordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, teilweise auch die zuständigen Kreisverwaltungen.
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Erhält man bei den Unteren Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörden der Städte und Kreise und ist kostenpflichtig.
Auskunft aus der Denkmalliste
Falls ein Gebäude als Denkmal eingestuft ist, wird eine Kopie des Denkmalbescheids und der Begründung benötigt. In historischen Gebieten ist ggf. auch eine Einstufung des Grundstücks als Bodendenkmal zu prüfen.
Die Untere Denkmalschutzbehörde informiert in der Regel kostenlos darüber, ob ein Grundstück denkmalrechtlichen Vorschriften unterliegt.